top of page

Jugendschutz

Programmjugendschutz ist für Pluto TV nicht nur eine rechtliche Vorgabe, sondern ein wichtiges Anliegen zum Wohl unserer jüngeren Zuschauer. Wir kommen damit unserer Verantwortung als Medienanbieter nach. 
 

Wie funktioniert Jugendschutz bei Pluto TV?
 

Wie im Kino oder bei DVD und Blu-ray Veröffentlichungen gibt es auch für unser Programm Vorgaben, was wir welcher Altersgruppe zeigen dürfen. Bei unseren linearen Kanälen können wir nicht kontrollieren, wie alt die Zuschauer am Bildschirm oder am Smartphone sind. Daher sind wir bei den frei empfangbaren Kanälen an Sendezeiten gebunden. Der Tag wird in vier Zeitschienen unterteilt. Was erst ab einem bestimmten Alter gesehen werden soll, darf darum auch erst ab einer entsprechenden Uhrzeit ausgestrahlt werden.      

 

Tagesprogramm 6 bis 20 Uhr = Kinder bis 12 Jahren (entspricht Altersfreigabe ab 0 Jahren, Altersfreigabe ab 6 Jahren und gegebenenfalls Altersfreigabe ab 12 Jahren). Zur Erklärung: Programminhalte mit einer Altersfreigabe ab 12 Jahren können ab 20 Uhr ausgestrahlt werden. Wenn die Inhalte Zuschauer unter 12 Jahren nicht in ihrer Entwicklung beeinträchtigen, können die Inhalte gegebenenfalls auch vor 20 Uhr ausgestrahlt werden
 

Hauptabendprogramm 20 bis 22 Uhr = Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 16 Jahren (entspricht Altersfreigabe ab 12 Jahren)
 

Spätabendprogramm 22 bis 23 Uhr = Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren (entspricht Altersfreigabe ab 16 Jahren)
 

Nachtprogramm 23 bis 6 Uhr = Erwachsene ab 18 Jahren (entspricht Altersfreigabe ab 18 Jahren)
 

Indizierte Filme dürfen in ihrer indizierten Fassung nicht im Free-TV ausgestrahlt werden. Schnittfassungen sind aber möglich.

 

Die Inhalte, die auf Pluto TV verfügbar sind, sind entweder von der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK), der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) oder der internen Jugendschutzredaktion bewertet.
 

Damit Inhalte, die für Kinder oder Jugendliche ungeeignet sind, gefiltert werden können, nutzt Pluto TV auf seiner Webseite technische Alterskennzeichen. Diese Kennzeichen können vom Jugendschutzprogramm JusProg ausgelesen werden und sorgen dafür, dass Kindern und Jugendlichen nur die Seiten und Inhalte angezeigt werden, die für ihre Altersstufe angemessen sind.

So können Sie JusProg nutzen:

Laden Sie hier das kostenlose Jugendschutzprogramm JusProg herunter und installieren Sie es auf dem PC, den ihr Kind nutzt.
 

Geben Sie die Altersstufe Ihres Kindes an. Damit werden Internetseiten, die die Altersstufe Ihres Kindes überschreiten, nicht mehr angezeigt.

 

Haben Sie noch Fragen zum Jugendschutz? Dann wenden Sie sich an unsere Jugendschutzbeauftragte Christine Diemert (jugendschutz@pluto.tv)   

bottom of page